Wir stehen
an Ihrer Seite ...
... dem Erfolg verpflichtet
Unsere Vergütung
Kostentransparenz von Anfang an
Die Vergütung von Rechtsanwälten ist seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit.
Darüber hinaus können bei beratender und außergerichtlicher Tätigkeit auch Vergütungsvereinbarungen etwa über ein Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand geschlossen werden. Unsere Stundensätze im Rahmen individueller Vergütungsvereinbarungen beginnen dabei ab 190.- € zuzügl. 19% Mehrwertsteuer.
Was kostet die Testamentsvollstreckung
Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist zumeist die erste und die am schwierigsten zu beantwortende. Die Antwort kann nur lauten: Das kommt darauf an – auf Art und Umfang! Der Auftrag, ein Revisionsverfahren durchzuführen, bei dem die Unterlagen zweier Instanzen zu überprüfen sind, kostet selbstverständlich mehr Zeit und Honorar als die Bearbeitung eines Falles von Anfang an. Auch die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: Zum Teil ist die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt, die günstigere Variante, zum Teil ist die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand die gerechteste Lösung. Wir sprechen die Frage der Vergütung mit Ihnen ab.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten eines Testamentsvollstreckers werden nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Wir sind für Sie da
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Telefon: 089/205 008 5810
Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Standort Frankfurt:
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Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Standort Hamburg:
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Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
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Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
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